Aktuelle Entwicklung zur Zusammenfassung von BgA

Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist derzeit ein Verfahren anhängig, in dem die Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) streitig sind. Konkret geht es um die Frage der zulässigen Zusammenfassung von einem Freibad, einem Blockheizkraftwerk (BHKW) und der Wasserversorgung durch eine Anstalt öffentlichen Rechts.

Nach § 4 Abs. 6 KStG können BgA zusammengefasst werden, wenn sie

  1. gleichartig sind
  2. zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder
  3. Versorgungsbetriebe vorliegen.

Den BFH beschäftigen konkret zwei Fragen:

  1. Ermöglicht § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG eine Zusammenfassung ohne organisatorische Verflechtung der zusammenzufassenden Betriebe gewerblicher Art (BgA)?
  2. Gestattet § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG eine mehrstufige Zusammenfassung von mehr als zwei BgA, bei der auf einer ersten Stufe zwei BgA zusammengefasst werden und es dann auf einer zweiten Stufe für die Zusammenfassung dieser zusammengefassten BgA mit einem weiteren BgA ausreicht, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG nur zu einem der bereits zusammengefassten BgA vorliegen?

Da es aus Sicht des BFH in Betracht kommt, dass die aktuell geltenden Regelungen des BMF-Schreibens vom 12.11.2009 als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend zu bezeichnen sind, wird das BMF zum Beitritt zum Revisionsverfahren aufgefordert. Dort wird auch das BMF die Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen. Der Ausgang des Verfahrens kann mit Spannung verfolgt werden.

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