Verlängerung der Bekanntgabefrist

Der Gesetzgeber hat mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz das deutsche Postrecht mit Wirkung ab dem Jahr 2025 an die aktuellen Anforderungen des Brief- und Paketversands angepasst. Derzeit müssen noch mindestens 80 % der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag beim Empfänger sein und 95 % am übernächsten Werktag. Die Neuregelung sieht nun vor, dass erst am dritten Werktag nach Einwurf 95 % der Briefe zugestellt werden müssen. Am vierten Werktag sollen es 99 % sein.

In der Konsequenz werden Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten in den §§ 122, 122a AO von drei auf vier Tage verlängert.

Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf auf den Ablauf des nächsten Werktages. Nach dem Regierungsentwurf sollte zukünftig auch die Bekanntgabe eines Steuerbescheids an einem Samstag möglich sein. Diese Regelung hat der Bundestag jedoch nicht übernommen.

Die Neuregelung ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.

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