Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 1. Januar 2025
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Die Mitteilungsverordnung bestimmt, dass Behörden und andere öffentliche Stellen den Finanzbehörden Mitteilungen in bestimmten Fällen zu übermitteln haben. Sie wurde für diese Zwecke bereits 1993 erlassen und zuletzt im Jahr 2022 geändert. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 treten zahlreiche wichtige Änderungen der Mitteilungsverordnung (MV) in Kraft. Danach werden sämtliche Mitteilungen nach der MV in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln sein. Das entsprechende BMF-Schreiben vom 26. September 2023 zeigt wie komplex die Abgrenzung von meldepflichtigen zu nicht-meldepflichtigen Sachverhalten sein kann. Hierbei kann der Anwender schnell den Überblick verlieren und ohne Prüfschema/Leitfaden zu einer fehlerhaften Einschätzung gelangen. Wird eine Mitteilung versehentlich unterlassen und tritt der Steuerschaden ein, so kann eine Haftung für die entgangene Steuer bei der Behörde entstehen. Damit stellt die Mitteilungsverordnung einen wichtigen Anforderungsbereich an Ihr Tax-Compliance-Management-System dar. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte und Inhalte praxisnah aufbereitet. Dieses Seminar richtet sich speziell an Kommunalverwaltungen.
Schwerpunkte:
- Zweck und Mitteilungsverpflichtete
- Zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame relevante Vorgänge
- Allgemeine Ausnahmen von der Mitteilungspflicht
- Spezielle Ausnahmen von der Mitteilungspflicht
- Verfahren bei Mitteilungen
- Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden
Sebastian Bast
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!