Wirtschaftsprüfung
Unternehmen
Zu unserem umfangreichen Aufgabengebiet zählen die Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen für mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie private Stiftungen. Wir bieten Ihnen einen Ansatz, der über die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihres Rechnungswesens hinaus geht. Mit unserer digital-audit Lösung und unseren smarten Tools profitieren Sie von ressourcenschonenden schlanken Prüfprozessen. Als betriebswirtschaftliche Sachverständige im Sinne des Gesetzes sind wir stets die zentralen Ansprechpartner bei strategischen Fragestellungen rund um Ihr Unternehmen. Der proaktive Prüfansatz und unser Managementletter garantieren Ihnen einen maximalen Mehrwert zur Sicherung und Weiterentwicklung ihres unternehmerischen Erfolgs.“
Unsere Leistungen:
- Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen handelsrechtlicher Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
- Prüferische Durchsicht von Abschlüssen
- Verwendungsnachweisprüfungen
- Prüfung von Konzern-Reportingpackages
- Interne Revision
Wirtschaftsprüfung
Öffentlicher Sektor
Für die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen sind wir Ihr zentraler Ansprechpartner. Dabei legen wir unseren besonderen Schwerpunkt auf den speziell entwickelten „begleitenden Prüfungsansatz“. Dieser stellt sicher, dass das Risiko wesentlicher Falschaussagen im Abschluss auf ein Minimum reduziert wird. Gemeinsam mit Ihnen haben wir einerseits die speziellen landesrechtlichen Buchführungsvorschriften als auch die Prüfungsvorschriften im Blick und können auf Veränderungen zeitnah reagieren. Dieser ressourcenschonende Ansatz hat sich vielmals bewährt. Durch unseren interdisziplinären Ansatz zum Team Steuerberatung öffentlicher Sektor, werden hierbei auch die steuerrechtlichen Verhältnisse beurteilt, um das Risiko für den Abschluss zu reduzieren.
Unsere Leistungen:
- Jahresabschlussprüfung von Gebietskörperschaften (Kommunen) in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg
- örtliche und überörtliche Prüfung von Kommunen und kommunalen Unternehmen (Eigenbetriebe, Zweckverbände, Eigengesellschaften)
- Prüfung nach § 53 HGrG
- Prüfung kommunaler Einrichtungen und Stiftungen
- Kassenprüfungen
- Verwendungsnachweisprüfungen
- Unterstützung von Rechnungsprüfungsämtern