Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde unter anderem die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG mit Wirkung ab 2025 neu gefasst. Die Neuregelung führt nach wie vor zu vielen praktischen Fragen und Unsicherheiten in der Rechtsanwendung.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) legte Ende Januar den Entwurf eines 21 Seiten umfassenden BMF-Schreibens vor, der für Klarheit sorgen soll. Hierin wird zunächst die Rechtsprechung der letzten Jahre im Zusammenhang mit der Regelung zusammengefasst und anschließend in großen Teilen die entsprechenden Abschnitte im Umsatzsteuer-Anwendungserlass neu gefasst.
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat zusammen mit renommierten Experten eine Stellungnahme zum Entwurf des BMF-Schreibens erarbeitet. Darin heißt es unter anderem:
„Mehrfach unternahm der Gesetzgeber den Anlauf, die umsatzsteuerliche Behandlung von dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen an die europäischen Vorgaben anzupassen. Den traurigen Höhepunkt fanden diese Bemühungen im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024). Darin tauschte der Deutsche Bundestag eine bürokratiearme und rechtssichere Lösung der Bundesregierung kurzerhand gegen eine unklare, komplexe und höchst bürokratische Regelung aus.“
Es gibt auch nach dem BMF-Schreiben noch viele Einzelfragen, die unklar sind und die Steuerpflichtigen vor Fragen der rechtssicheren Anwendung der Neuregelung stellen. Darüber hinaus wird dringend eine Übergangsregelung gefordert, da die neue Rechtslage bereits seit dem 01.01.2025 anzuwenden ist, obwohl sich die Finanzverwaltung selbst aktuell noch keine eindeutige Rechtsmeinung gebildet hat.
Wann und in welcher Form das BMF-Schreiben dann tatsächlich veröffentlicht wird, wird sich zeigen müssen. Wegen der Komplexität der Regelung ist davon auszugehen, dass sich zukünftig auch die Finanzgerichte mit dieser Thematik beschäftigen werden müssen. Wir halten Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufenden.