Alexander Terpitz
- Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
- Diplom-Betriebswirt (BA)
- Mitglied und Vorstand im Institut der Rechnungsprüfer (IDR)
- Teamleitung Bereich Wirtschaftsprüfung
Studium Allgemeine Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt
Steuerberatung und Prüfungswesen an der Berufsakademie Dresden,
Abschluss Diplom-Betriebswirt (BA)
Berufsstart bei Rödl & Partner, Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung
Bestellung zum Steuerberater
Rödl & Partner, Geschäftsbereich Public Management Consulting (PMC)
Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
Dozententätigkeit bei Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden, Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Leipzig, Industrie- und Handelskammer Leipzig
Studium Allgemeine Betriebswirtschaft an der Universität Leipzig
Tätigkeit bei der ener|xess GmbH
Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin bei der ZAW Leipzig GmbH
Einstieg bei Alexander Terpitz (WP/StB) im Bereich Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung Schwerpunkt privatwirtschaftliche Steuern
Dozententätigkeit bei der IHK im Bereich Existenzgründung
Bestellung zur Steuerberaterin
Studium Allgemeine Betriebswirtschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Berufsstart als Steuerassistent in einer überregionalen Kanzlei
Einstieg bei Alexander Terpitz (WP/StB) im Bereich Steuerberatung/ Wirtschaftsprüfung
Bestellung zum Steuerberater (persönlicher Schwerpunkt § 2b UStG, BgA, TCMS)
Dozententätigkeit bei Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden,
Dozententätigkeit bei Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Veröffentlichungen: Sachsenlandkurier 03/2020:
„Die befristete Absenkung der Umsatzsteuer – Steuerrechtliche Anforderungen bei juristischen Personen öffentlichen Rechts“
Zu unserem umfangreichen Aufgabengebiet zählen die Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen für mittelständische Unternehmen sowie für kommunale Tochtergesellschaften, Eigenbetriebe und Stiftungen.
Wir sind Spezialist für die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen. Dabei legen wir unseren Schwerpunkt auf den speziell entwickelten „Begleitenden Prüfungsansatz“.
Egal ob als Privatperson, Unternehmer oder Unternehmen; Bei uns sind Sie in den richtigen Händen und erhalten eine ganzheitliche Beratung und Betreuung.
Wir haben für Sie die besonderen Vorschriften und Gesetze im Bereich der Besteuerung der öffentlichen Hand im Blick und betreuen Sie so, dass keine Fragen offen bleiben.
Unsere Sonderberatung umfasst die spezielle Expertise von besonders herausfordernden Leistungen. Ob Unternehmensnachfolgeplanung, die Gründung von einer Stiftung oder die gemeinsame Umsetzung der steuerrechtlichen Anforderungen aus der Grundsteuerreform; Wir stehen Ihnen stets und kurzfristig gerne zur Verfügung.
Sonderberatung für die öffentliche Hand bedeutet branchenspezifisches know how und Projektsteuerung mit einem „roten Faden“. Gemeinsam mit Ihnen spannen wir diesen Faden und erreichen unsere Zielpunkte zeitgenau.