Steuerberatung
Unternehmen/Privatpersonen
Wir übernehmen für Sie:
- Steuerplanung zur Optimierung der Steuerbelastung sowie Strategieentwicklung (auch im Bereich Gründungsberatung)
- laufende Anlagenbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen, juristische Personen und Unternehmen
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen/Überschuss-Rechnungen
- laufende Vertretung vor der Finanzbehörde oder in Sonderfragen sowie in Steuerstrafverfahren gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle
- Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Herabsetzung von Steuer-Vorauszahlungen oder Verlängerung von Abgabefristen
Als moderne Kanzlei nutzen wir für unsere Arbeiten bevorzugt den digitalen Weg. Hierzu bieten wir Ihnen einen Zugang zu unserem Portal ADDISON OneClick an mit dem Sie von der Onlinebuchhaltung profitieren.
Verschlüsselt und sicher können Sie sich Ihre eigenen Zahlen und Auswertungen aufrufen. Durch digitale Belegverarbeitungsprozesse sparen Sie Zeit und können diese effizienter nutzen. Alles ohne umständlichen Installationsaufwand
Ihr Vorteile auf einen Blick:
- Nachrichtenaustausch mittels digitalem Postfach
- Nutzung eines testierten Kassenbuchs
- Echtzeit Finanz-Reports für Ihre Verwendung
- Austausch von Lohnformularen und Lohndaten ganz digital
- Überwachung Ihrer Daten durch uns
Wir beraten Sie dazu gerne.
Steuerberatung
Öffentlicher Sektor
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind ermächtigt Gebühren, Beiträge, Abgaben und Steuern zu erheben.
Die Frage, ob diese Einrichtungen unter gewissen Umständen selbst Steuern zahlen müssen rückt durch die Umstellung auf die neue Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand immer mehr in den Fokus
In der Steuerberatung öffentlicher Sektor beraten wir mit besonderer Fachexpertise Organisationseinheiten der Länder, Landkreise, Kommunen, Zweckverbände und weitere öffentliche Einrichtungen in den Bereichen:
Umsatzsteuer
- steuerliche Analyse der Leistungen und Lieferungen sowie Gestaltungsberatung im Rahmen der neuen Unternehmereigenschaft des § 2b UStG
- Durchführung von Vertragsinventuren zur Bestimmung von steuerbaren Tätigkeiten
- Unterstützung bei der steueroptimalen Planung von Investitionsentscheidungen unter Berücksichtigung von Vorsteuerabzugspotenzialen
- laufende Schulungen von Mitarbeitern im Bereich des neuen Umsatzsteuerrechts
- Unterstützung bei der Implementierung von Tax Compliance Management Systemen nach IDW PS 980
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen
Ertragsteuern
- steuerliche Analyse von Betrieben gewerblicher Art inklusive Darstellung von Chancen und Risiken
- steuerlich optimierte Beratung bei Unternehmenstransaktionen
- Gestaltung zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen
- Beratung und Lösung von fachlichen Fragen zu steuerlichen Querverbünden
- steuerrechtliche Stellungnahmen/Gutachten bei Betrauungsakten
- Beantragung verbindlicher Auskünfte beim Finanzamt
- Erstellung der Ertragsteuererklärungen inklusive Gewinnermittlung
- Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
Sie haben darüber hinaus noch nichts von der“ Weiterentwicklung des neuen digitalen TCMS“ oder von der „Spiegelung Anlagenbuchhaltung“ gehört?
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und gestalten Sie Ihre Verwaltung gemeinsam mit uns.