kommunen und deren unternehmen sehen sich zunehmend steuerlichen risikofeldern gegenüber aufgrund der zunehmenden aktivitäten finanzbehörden mit blick auf die für steuererhebung relevanten tätigkeiten diesen nahekommenden ist es öffentlichen verwaltungen unumgänglich ein verständnis „kommunalen besteuerungspraxis“ zu erlangen dies gilt nicht nur umsatzsteuer sondern auch ertragsteuern (insbesondere körperschaftsteuer kapitalertragsteuer) wir klären in dieser veranstaltung welche konkreten anforderungen an das vorliegen bga-eigenschaft gestellt werden sonderfälle auftauchen können insbesondere ertragsteuerlichen themen relevant sein außerhalb bga entstehen erläutert schwerpunkte abgrenzung sphären hoheitlicher bereich vermögensverwaltung gewerbliche (bga) Überblick über themenfelder kst lst est bauleistungen spenden etc einordnung kommunalen leistungen steuerarten grundlagen einkommensermittlung gewinnermittlungsarten betriebseinnahmen betriebsausgaben aktuelle entwicklungen (anhand von urteilen finanzbehörden) steuerliche durch digitalisierung
§ 2b UStG – Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (BMF-Schreiben vom 12.06.2024)
Datum:
Mittwoch,
den 26.03.2025von 09:00bis 12:00 UhrOrt:
Seminarnummer:
0326WESTA088
Seminarinhalt:
Das Webinar stellt den Teilnehmenden die verschiedenen Möglichkeiten zur Ermittlung des Vorsteuerabzugs für juristische Personen des öffentlichen Rechts bei Anwendung der neuen Unternehmereigenschaft nach § 2b UStG vor. Grundlage dafür ist, neben den allgemeinen Regelungen zum Vorsteuerabzug, insbesondere das BMF-Schreiben vom 12. Juni 2024, mit dem die Finanzverwaltung verschiedene Berechnungsvarianten zulässt. Abgerundet wird das Webinar durch praxisnahe Beispiele.
Schwerpunkte:
- Grundlagen zum Vorsteuerabzug
- Zuordnung zum Unternehmensvermögen
- Abgrenzung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Leistungen im engeren Sinne
- Vergleich der verschiedenen Ermittlungsmöglichkeiten des Vorsteuerabzugs
- Grundlagen der vorausschauenden und planungssicheren Betrachtung über mehrere Jahre
Sebastian Bast
Steuerberater, Betriebswirt (B. Sc.)
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